Allgemeine Geschäftsbedingungen für fit for profit

GmbH / Schwerpunkt Websites, – shops

 

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der fit for profit GmbH („FFP“) sowie den Kunden, die bei FFP Webdesigndienstleistungen („FFP-Dienstleistungen“) in Auftrag geben.

Die FFP-Dienstleistungen werden unter der Bedingung angeboten, dass sich der Kunde mit den nachfolgenden AGB ohne Änderung einverstanden erklärt und durch Auftragserteilung seine Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch FFP.

 

  1. 2. Dienstleistungsangebot

Es gilt das im Zeitpunkt der Inanspruchnahme verfügbare Dienstleistungsangebot gemäss Beschreibung auf der Plattform www.fitforprofit.ch sowie der damit verbundenen Seiten („Plattformen“).

 

  1. 3. Vertragsschluss

Die auf der Website aufgeführten Angebote erfolgen bis zum Vertragsschluss freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrags durch FFP zustande. FFP behält sich das Recht vor, bei unsittlichen, unethischen oder illegalen Inhalten einer Webseite alle Verträge per sofort zu annullieren und die Geschäftsbeziehungen einzustellen.

 

  1. Leistungsumfang FFP

 

4.1. Allgemein

FFP verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Leistungserbringung.

FFP gewährleistet, dass alle Webseiten mit modernen Browsern (Firefox, Google Chrome, Safari, Microsoft Edge) kompatibel sind. Für alle älteren Versionen von Internet Explorer besteht keine garantierte Kompatibilität. Je nach Webbrowser und Betriebssystem kann es zu einer unterschiedlichen Darstellung der Webseite kommen.

 

Bei mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets sind die Formate und Auflösungen sehr unterschiedlich. Je nach verwendetem mobilem Endgerät wird die Webseite deshalb unterschiedlich dargestellt. Die Darstellung von Webseiten auf mobilen Geräten wird auf die gängigen Standardbreiten ausgerichtet. FFP ist darum bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhalten ist FFP eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Spezielle Hindernisse, die ausserhalb des Einflusses von FFP liegen, wie die verspätete Mitwirkung des Kunden, Naturereignisse, besondere Ereignisse, Unfälle oder Krankheit, oder erhebliche Betriebsstörungen berechtigten FFP, festgelegte Termine zu verschieben.

 

Während der Durchführung eines Projektes kann der Kunde Änderungen oder Anpassungen jeglicher Art beantragen. Diese Dienstleistungen, die nicht explizit zu Beginn des Projektes in der Offerte erwähnt wurden, gelten als Zusatzleistungen und werden zusätzlich nach den auf der Offerte angegebenen Stundenansätzen verrechnet. Für Aufwände, die monatlich 5 Stunden Zusatzleistungen übersteigen, wird der Kunde von FFP kontaktiert und das weitere Vorgehen besprochen. Liegt der Aufwand unter 5 Stunden pro Monat, werden die Zusatzdienstleistungen monatlich separat abgerechnet.

 

FFP meldet die Webseite bei Suchmaschinen (Google) und ggf. Linkverzeichnissen an und erstellt und verwaltet bei Bedarf Google Ads Kampagnen sowie Suchmaschinenoptimierung (separate Offerten). FFP garantiert dem Kunden dabei keine bestimmte Suchmaschinenpositionierung, unternimmt jedoch ausschliesslich empfohlene, aktuell geltende, legale und angemessene Massnahmen und Richtlinien, um die Kunden-Website möglichst gut in Suchmaschinen zu platzieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FFP die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz auf der Plattform ausweist. Der Kunde gestattet FFP einen Link zur Plattform auf der für den Kunden erstellten Webseite.

 

4.2. Zusatzdienstleistungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzliche Serviceabonnements abzuschliessen oder stundenweise Leistungen von FFP zu beziehen. Das aktuelle Angebot an Serviceleistungen bzw. Serviceabonnements sowie deren Leistungsumfang sind jeweils auf der Offerte beschrieben.

 

4.2.1. Upgrades / Updates

Upgrades und Updates werden individuell zum offerierten Preis als Jahrespackages angeboten. Diese beinhalten wöchentliche Updates und Upgrades für CMS Websites (WordPress, Joomla, etc.) und Plugins. Updates von Plugins werden ausgeführt, wenn der Hersteller des CMS oder die Hersteller der Plugins deren Sicherheit und Kompatibilität mit der aktuellen CMS-Version bekanntgeben.

 

Sollte bei Updates/Upgrades solcher als sicher geltenden Plugins wider Erwarten Probleme auftreten, liegt die Haftung beim Hersteller der Plugins. FFP kann dafür nicht haftbar gemacht werden. In diesem Falle greift der Support von FFP, der stundenweise gemäss Stundenansatz der Offerte abgerechnet wird.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sich entsprechend den Anweisungen von FFP aktiv an der Ausarbeitung und Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Basis für die Erstellung der Website ist das Briefing, in dem der Kunde möglichst detailliert seine Bedürfnisse formuliert und die relevanten Informationen und Dokumente beifügt. Der Kunde verpflichtet sich, seinerseits angegebene Termine einzuhalten und FFP im Falle der voraussichtlichen Nichteinhaltung frühzeitig zu informieren. Anfragen von FFP an den Kunden, sei es bezüglich benötigten Materials oder anderen Angelegenheiten, sind innert der im Projektplan angegebenen Frist zu beantworten. Bei Überschreitung von Fristen durch den Kunden ist FFP berechtigt, Liefertermine in Absprache mit dem Kunden entsprechend zu verschieben.

 

  1. Abnahme

Der Kunde hat nach Übergabe der Homepage/Webseite geeignete Funktionstests durchzuführen und allfällige Mängel, welche zugesicherte Eigenschaften betreffen, innerhalb von 8 Kalendertagen mit einem detaillierten Mängelbeschrieb an FFP zu melden. Als Mangel gilt ein Umstand, der entweder zu einer erheblichen Funktionsstörung beiträgt, oder die wesentliche Funktion der Homepage/Webseite beeinträchtigt. Mängel, die nicht durch FFP verursacht worden sind, wie beispielsweise Störungen beim Internet Service Provider oder weitere Ausfälle von durch FFP genutzten Dienstleistungen werden von dieser Gewährleistung

ausgeschlossen.

FFP fristgerecht gemeldete Mängel werden so rasch wie möglich behoben.

Erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Homepage/Webseite als genehmigt. Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig und werden mit dem Stundensatz gemäss Offerte verrechnet.

 

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Plattform und aus der Offerte ersichtlichen Investitionen. Jegliche weiteren Tätigkeiten, die nicht im Paketpreis inbegriffen sind, werden zu dem auf der der Offerte ausgewiesenen Stundensatz ausgeführt.

 

Der Kunde verpflichtet sich, 20% der geschuldeten Vergütung als Vorauszahlung unmittelbar nach Abschluss des Vertrags bzw. der Auftragsbestätigung zu bezahlen. FFP beginnt mit der Leistungsausführung erst nach Bezahlung der ersten Teilzahlung. 40% Teilzahlung erfolgt nach Abnahme des Designkonzepts. Die restlichen 40% sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragsabschluss zu begleichen. Eine bereits geleistete Anzahlung kann keinesfalls zurückerstattet werden, wenn schon Arbeiten durch den Dienstleister erledigt wurden.

 

Bei nicht fristgerechter Bezahlung, verrechnet FFP eine Mahngebühr von 20.- und ist berechtigt einen Verzugszins von 5% p.a. auf den geschuldeten Betrag zu verlangen. Der Kunde anerkennt, dass FFP im Falle einer Betreibung zum Beizug eines Inkassobüros berechtigt ist und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen können. FFP ist berechtigt die Webseite bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung ohne Ankündigung nicht aufzuschalten oder temporär abzuschalten.

 

  1. Haftung

FFP haftet nur für Schäden, die von FFP, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

 

  1. Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte an allen von FFP im Rahmen der Auftragsabwicklung geschaffenen Werken (namentlich Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken, Texte, Bilder) gehören FFP und sind deren geistiges Eigentum. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch FFP, die von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann.

Der Kunde erhält an diesen Werken ein entsprechendes Nutzungsrecht, unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Werke in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von FFP nicht gestattet.

 

  1. Datenschutz

FFP verpflichtet sich, in Bezug auf die von FFP im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von FFP unter www.fitforprofit.ch/impressum.

 

  1. Änderungen der AGB und des Angebots von FFP

Änderungen dieser AGB sowie des Angebots von FFP kann FFP jederzeit und nach freiem Ermessen vornehmen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen

zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von FFP, soweit das Gesetz keine anderen zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

 

Flurlingen, März 2018